Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen

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Vorsorge der Gesetzlichen Krankenkasse

Die einzelnen Untersuchungen werden mit U1 bis U9 bezeichnet und richten sich nach dem jeweiligen Alter des Kindes.

U1 – direkt nach der Geburt
U2 – 3. bis 10. Lebenstag
U3 – 4. bis 5. Lebenswoche
U4 – 3. bis 4. Monat
U5 – 6. bis 7. Monat
U6 – 10. bis 12. Monat
U7 – 21. bis 24. Monat (2 Jahre)
U7a – 34. bis 36. Monat (3 Jahre)
U8 – 46. bis 48. Monat (4 Jahre)
U9 – 60. bis 64. Monat (5 Jahre)
J1 – 13 bis 14 Jahre

Und dazwischen?

In keinem anderen Lebensabschnitt macht der Mensch so gewaltige Entwicklungsschritte wie in den ersten Jahren. Allerdings entwickeln sich nie zwei Kinder gleich, deshalb sind die Entwicklungsschritte, wie sie in Büchern oder auch im Internet zu finden sind, immer nur als grobe Anhaltspunkte zu verstehen. Der regelmäßige Besuch beim Kinderarzt ist der richtige Weg, die Entwicklung Ihres Kindes zu überprüfen.

Hier können frühzeitig Störungen entdeckt und entsprechend behandelt werden. Wie immer lautet auch hier die Devise: Je früher Fehlentwicklungen entdeckt werden, umso besser können wir sie behandeln.

Ziel der Untersuchungen ist, den Reifezustand und die Intaktheit des Nervensystems zu beurteilen. Bei vorliegenden Verzögerungen oder Störungen können gezielt weitere Schritte veranlasst oder andere Spezialisten hinzugezogen werden.

Die psychosoziale Entwicklung des Kindes ist ein weiterer Schwerpunkt der Vorsorge. Den Eltern werden entwicklungspsychologische Kenntnisse vermittelt, um das emotionale Wechselspiel des Kindes besser zu verstehen.

Zusätzliche Untersuchungen sollen Lücken zwischen den bisherigen Terminen schließen, um eine bessere Prävention in den verschiedenen, für die Entwicklung des Kindes entscheidenden, Altersstufen zu ermöglichen:

  • U10 (7. bis 8. Lebensjahr) soll mit U11 die Lücke zwischen U9 (mit etwa 5 Jahren) und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) schließen. Schwerpunkte: Erkennen und Behandlungseinleitung von umschriebenen Entwicklungsstörungen (z. B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z. B. ADHS).
  • U11 (9. bis 10. Lebensjahr) Schwerpunkte: Erkennen und Behandlungseinleitung von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien, gesundheitsschädigendem Medienverhalten. Diese Untersuchung soll u. a. der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen, aber auch gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen (u. a. Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung).
  • J2 (16. bis 18. Lebensjahr) Schwerpunkte: Erkennen und Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung, Diabetes-Vorsorge, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Begleitende Beratung bei der Berufswahl.

Diese erweiterten Vorsorgemaßnahmen sind keine Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse. Von einigen Krankenkassen werden diese allerdings als zusätzlicher Service angeboten.

Vorsorgeuntersuchungen!

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